Aktuelle Neuigkeiten zu den Forderungen

Heimische Filmschaffende fordern Anteil an Gebühreneinnahmen

Zusätzliches Geld für österreichische Filme

Wien. (iw) "Wir sind natürlich nicht die Autoindustrie", sagt Wolfgang Reiter von der Plattform "Filmwirtschaft und Filmkultur mit dem ORF" zur "Wiener Zeitung". Trotzdem, die österreichische Filmwirtschaft ist eine wichtige Wertschöpfungskette, die gefördert werden müsse, nicht zuletzt von einem öffentlich-rechtlichen Sender.
Reiter und mit ihm alle Verbände der Filmbranche, die sich im Sommer zu einer Plattform zusammengetan haben, fordern die Regierung und den ORF auf, 25 Prozent der Gebühreneinnahmen dafür zu verwenden, österreichische TV-Filme, Serien und Dokumentationen bei österreichischen Produzenten in Auftrag zu geben oder in Koproduktion mit der österreichischen Filmwirtschaft herzustellen. Weiters sollen zehn Millionen Euro als Mindestbetrag für die nationale Kinofilmförderung verwendet werden. Die Zweckwidmung der Gebührengelder soll in der Novelle des ORF-Gesetzes festgeschrieben werden.

"Sparkurs bedroht Existenz der Filmschaffenden"
Die Gebührenrefundierung von 60 Millionen Euro jährlich soll laut Plattform dem ORF sofort ausbezahlt werden und nicht, wie die ÖVP es zulässt, frühestens 2011 und dann auch nur in Etappen. "Für alle Filmschaffenden ist der derzeitige Sparkurs existenzbedrohend", sagt Reiter. Viele heimische Produktionen würden für das Jahr 2010 auf Eis liegen.
Medienstaatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) meinte schon im Sommer gegenüber der "Wiener Zeitung": "Eine Einigung bei der Gebührenrefundierung bedeutet mehr Geld für Programm im ORF und damit auch mehr Geld für österreichische Produktionen. Derzeit werden Mittel aus dem Programmbereich für Strukturreformen verwendet." Der Filmwirtschaft kann laut SPÖ "sofort mehr Geld" zugeführt werden. Auf eine prozentuelle Fixierung wolle man sich aber nicht festlegen.
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hält von einer Zweckwidmung der Gebührengelder wenig, zeigt sich aber gesprächsbereit: "Es wird Gespräche mit den Filmschaffenden geben, wie wir etwaige zusätzliche Mittel in einem möglichst hohen Ausmaß für österreichische Filmproduktionen einsetzen können." Laut Wrabetz soll es bereits nächste Woche ein Gespräch geben. Für 2009 sind laut ORF 80 Millionen Euro für Eigen-, Auftrags- und Co-Produktionen geplant.
Die Film- und Fernsehwirtschaft hält dem entgegen, dass für Spielfilme, Serien und Dokus lediglich 45 Millionen Euro im Jahr ausgegeben werden. Das sind fünf Prozent vom Gesamtbudget. Damit sei Österreich Schlusslicht in Europa.

(„Wiener Zeitung“ vom Mittwoch, 11. November 2009)

ÖSTERREICHISCHES PROGRAMM FÜR ÖSTERREICHISCHE GEBÜHREN

Pressemitteilung: Die Gebührenrefundierung muss sich im Programm widerspiegeln: Mehr österreichische Filme im und mit dem ORF

(Wien, 9.November 2009) Der aktuelle Vorstoß der ÖVP, einer Refundierung der Gebührenbefreiung unter der Auflage zuzustimmen, dass der ORF diese Mittel ausschließlich für österreichische Programmproduktion verwendet, eröffnet die Chance, dass der ORF auch in der finanziell angespannten Situation seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag in den nächsten Jahren wieder (besser) erfüllt. Der Vorstoß kommt den Interessen des ORF-Publikums entgegen, da österreichische Spielfilme, Serien und Dokumentationen zu den beliebtesten Programmen zählen und der ORF nur mit einem dezidiert nationalen Programm seine exklusive, unverwechselbare Position in der Medienlandschaft halten bzw. wieder erreichen kann, statt sich durch die Sendung von ausländischen Kauf-Programmen, die in den deutschen Programmen ohnehin oft auch noch zeitgleich von allen Österreichern empfangbar sind, ad absurdum zu führen.

Die österreichischen Filmschaffenden begrüßen diesen Vorstoß, der wieder Bewegung in die festgefahrenen Positionen der Regierungsparteien bringt, halten aber weiter an ihren Forderungen fest, dass unbeschadet dessen

1. der ORF gesetzlich verpflichtet werden muss, 25% der Gebühreneinnahmen dafür zu verwenden, österreichische TV-Filme, -Serien und -Dokumentationen bei österreichischen Produzenten in Auftrag zu geben oder in Koproduktion mit der österreichischen Filmwirtschaft herzustellen

2. auch das Film/Fernseh-Abkommen – als dritte Säule der nationalen Kinofilmförderung – gesetzlich fixiert und seitens des ORF mit einem Mindestbetrag von jährlich € 10 Millionen wertgesichert dotiert werden muss (das sind nicht einmal 0,35% des ORF-Umsatzes).

Denn nur entsprechende gesetzliche Festschreibungen können auf Dauer (unabhängig von der je aktuellen Unternehmensführung und politischen Mehrheitsverhältnissen) garantieren, dass der ORF nicht nur zusätzliche Mittel zweckgebunden verwendet, sondern auch in seinem regulären Budget die nötigen Mittel bereitstellt, um

- die Aufrechterhaltung und Optimierung der öffentlich-rechtlichen Programmqualität sowohl im Informationsbereich (Bildung und Zeitgeschehen; Magazine und Servicesendungen; Kultur; Religion) als auch im Unterhaltungsbereich (Fernsehfilm; Film und Serien) gewährleisten zu können, sowie

- die Fortsetzung der jüngsten Erfolge des österreichischen Kinofilms zu ermöglichen.

Da die derzeitigen Restrukturierungsmaßnahmen des ORF (noch) nicht ausreichen, um die zur Erfüllung der Forderungen notwenigen Mittel allein aus dem regulären Budget zu bestreiten und weiter sinkende Werbeeinnahmen Restrukturierungseffekte zunichte zu machen drohen, fordern die österreichische Filmwirtschaft und die österreichischen Filmschaffenden die Bundesregierung auf, die zweckgebundene Gebührenrefundierung – wie in dem von der österreichischen Filmwirtschaft vorgeschlagenen Finanzierungsmodell - im vollen Ausmaß und ohne zeitliche Beschränkung zu beschließen und die Zweckwidmung in der Novelle des ORF-Gesetzes festzuschreiben.

Es ist Aufgabe der Österreichischen Bundesregierung, dem ORF jene strategische Rahmenbedingungen zu setzen, die Natur, Sinn und Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einem dezidierten Programmauftrag klarlegen, der ein leidenschaftliches Bekenntnis zu einem österreichischen Programm enthält, zu zeitgemäßen fiktionalen, aktuellen informationsjournalistischen sowie zu relevanten dokumentarischen Inhalten.

Erst unter diesen Rahmenbedingungen kann das operative Management eines öffentlich-rechtlichen Senders – jenseits rein marktwirtschaftlicher Orientierung - erfolgreich und effizient sein.

Nicht zuletzt fließen die durch die Gebührenrefundierung zweckgebunden für die österreichische Filmproduktion eingesetzten Steuermittel (durch die erhöhte nationale Wertschöpfung und die Generierung ausländischer Koproduktionsgelder) – anders als beim derzeit massiven Einkauf internationaler Produktionen - wieder als Steuereinnahmen zurück. Mit österreichischen Gebührengeldern auch eine österreichische Wertschöpfung zu erreichen muss ein politisches Ziel sein!

Es ist eine Frage des politischen Willens, ob „unser“ ORF eine Medienkolonie wird oder seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, ob ORF auch in Zukunft für österreichisches Fernsehen steht oder als Kürzel für „Ohne Regionales Film- und Fernsehschaffen“.

Der ORF und die österreichische Filmwirtschaft – ein Wechselbad der Gefühle

Beitrag der ÖVP-Kultursprecherin Silvia Fuhrmann in den „Österreichischen Monatsheften“

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist einmal mehr Gegenstand politischer Diskussionen. Mangelnde Publikumsakzeptanz, Finanzprobleme, fehlende Konzepte für die Zukunft und Vernachlässigung des öffentlich-rechtlichen Auftrags charakterisieren die aktuelle Situation des ORF. Besonders schmerzvoll in diesem Zusammenhang ist der Umgang des ORF mit seinem „Kulturauftrag“ und der zu Unrecht als Stiefkind behandelten österreichischen Filmwirtschaft.

Österreich ist jenes Land Europas, in dem es erst sehr spät – siebzehn Jahre nach Deutschland und sechs Jahre nach Albanien – zur Liberalisierung im Rundfunkbereich kam. Die Bundesregierung unter Wolfgang Schüssel ermöglichte 2001 privaten Fernsehanbietern den Markteintritt. Auf Grund dieser späten Öffnung des Fernsehmarktes hat der ORF nach wie vor eine überaus dominante Marktstellung, welche unverkennbar Auswirkungen auf die gesamte Medienbranche und Zulieferindustrie hat.
Die duale Rundfunkordnung – das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk – ist in vielen westeuropäischen Ländern die Norm. Aufgabe der Politik ist es in diesem Zusammenhang, für entsprechende Rahmenbedingungen zu sorgen, damit sich Medienvielfalt, Presse- und Medienfreiheit sowie ein fairer Wettbewerb entwickeln können. Um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinem Bestand zu sichern, hat der österreichische Gesetzgeber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits vor vielen Jahren die Möglichkeit eingeräumt, sich über Programmentgelt bzw. Gebühren sowie kommerzielle Werbung zu finanzieren. Dies ist im internationalen Vergleich längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Frankreich, Spanien und Kroatien zum Beispiel sind dazu übergegangen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausschließlich über Gebühren zu finanzieren und so die Rundfunkanstalten vom Druck des (Werbe-)Marktes zu befreien. Nichts desto trotz stellt die Finanzierung über Gebühren und Werbung einen beachtlichen Vorteil für den ORF gegenüber den Privaten im Wettbewerb dar.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird dies in besonderem Ausmaß bewusst. Private Anbieter, die sich ausschließlich über Werbung finanzieren, kommen immer mehr unter Druck, der ORF hingegen hat mit jährlich 527 Mio. Euro an Programmentgelt nahezu eine Bestandsgarantie. Um diese staatlichen Beihilfen, wie die Rundfunkgebühren von der Europäischen Union qualifiziert werden, zu rechtfertigen, hat der ORF einen öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen. So heißt es zum Beispiel im ORF-Gesetz (§4 Abs. 1 Z.6) dass der ORF „ein differenziertes Gesamtprogramm aus Information, Kultur und Unterhaltung anbieten“ sollte. Betrachtet man ORF1 oder Ö3 ist allerdings von der Verwirklichung dieses Auftrags nicht viel zu bemerken. Experten sind sich einig, dass es sich bei den genannten Angeboten um rein kommerziell ausgerichtete Angebote handelt, die lediglich US-amerikanische Kaufware abspielen. Eine aktuelle Erhebung der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH zeigt, dass sogar heimische private Angebote einen höheren Nachrichtenanteil aufweisen als ORF1. Trauriges Detail am Rande: In vielerlei Hinsicht hat sich die Quotenjagd bereits als Flop (Stichwort „größte Programmreform aller Zeiten“) herausgestellt und scheint in keiner Weise Erfolge zu bringen. Jüngstes Beispiel für das Handeln gegen den eigenen (Kultur-)Auftrag ist die Suche nach dem „neuen Pokerface“ – gemeinsam mit den Casinos Austria wird eine neue Pokersendung (sic!) seit Mitte September beworben.

Ob er will oder nicht, aber mit diesem Kurs ist der ORF an einem Punkt angelangt, an dem seine Glaubwürdigkeit als öffentlich-rechtliches Medium und österreichischer Kulturträger massiv in Frage gestellt wird. Dieser Umstand erscheint besonders paradox, wenn man bedenkt, dass gerade österreichische Spielfilme, Serien und Dokumentationen bei den Gebührenzahlern zu den beliebtesten Programmen zählen. Dennoch ist es so, dass die ORF-eigenen Aufwendungen für österreichische TV-Serien, Fernsehfilme und Dokumentationen nur 4 % des Umsatzes ausmachen. Anders gesagt: der Gebührenzahler bekommt nicht einmal einen österreichischen Film pro Monat zu sehen. Stattdessen wird analog zu den privaten Sendern more of the same geboten. Das Motto muss lauten: wo ORF darauf steht muss Österreich drinnen sein!

Im europäischen Vergleich liegt der ORF beim nationalen Anteil ausgestrahlter Fiktion mit nur 2,2 % an vorletzter Stelle. Lediglich Luxemburg, das gar keine Fiktion sendet bzw. dessen Rundfunksystem nicht vergleichbar ist, liegt hinter Österreich. In vergleichbar großen Ländern wie Schweden, Norwegen oder Finnland sind die Anteile mehr als doppelt bis viermal so hoch; in großen Staaten wie Deutschland, England, Spanien, Italien und Frankreich sind die Anteile sechs bis dreizehn Mal höher.

Nur 0,64 % des gesamten Programms von ORF 1 und ORF 2 entfallen auf österreichische Spielfilme und TV-Serien. Inklusive der Dokumentationen sind es maximal 1,68 %. Da mutet es fast wie Hohn an, wenn fertige Produktionen in der Höhe von ca. 60 Mio. Euro aus Bilanzierungsgründen nicht gesendet werden.
Angesichts des negativen ORF-Finanzergebnisses von ca. 80 Mio. Euro im Jahr 2008 und eines prognostizierten Minus von rund 50 Mio. Euro für das laufende Jahr ist eine Strukturreform des ORF dringend erforderlich. Hier ist in erster Linie die ORF-Geschäftsführung gefordert. Eine nachhaltige Sanierung des ORF kann nur über eine umfassende Strukturreform erreicht werden und nicht beim Programm auf Kosten des Produktes ansetzen.

In diesem Zusammenhang wäre es daher völlig falsch, auf Kosten der österreichischen Filmwirtschaft, welche ein Quotengarant für den ORF ist, zu sparen. Die beabsichtigte Streichung des Film/Fernseh-Abkommens – was ein vergleichsweise geringes Sparpotential von 5 Mio. Euro bedeuten würde – und die Kürzung des Volumens für Auftragsproduktionen wären fatal.

Audiovisionsindustrie ist eine Wachstumsbranche

Die österreichische Filmwirtschaft ist mit rund 2.300 Unternehmen und 2.500 direkt Beschäftigten (rund das Doppelte sind indirekt beschäftigt) ein prosperierender Wirtschaftszweig. Es ist ein stetes Wachstum zu beobachten und der Marktanteil konnte in den letzten Jahren sogar verdreifacht werden. Der Jahresproduktionswert liegt bei rund 135 Mio. Euro. Um dieses Potential zu nutzen, wird seitens der ÖVP derzeit an einem Produktionsanreizmodell gearbeitet, das darauf basiert, ausländische, meist größere Kinoproduktionen ins Land zu holen, welche bestimmte Auflagen erfüllen müssen, um einen österreichischen Mehrwert zu generieren.
Der sogenannte Österreichische Filmförderungsfonds (ÖFFF), welcher nach dem Modell des Deutschen Filmförderungsfonds etabliert werden soll, wurde im Frühjahr dieses Jahres von ÖVP-Klubobmann Kopf bei einem Branchentreffen präsentiert. Die ministeriellen Verhandlungen zu diesem starken Investitions- und Produktionsanreizmodells befinden sich im Endstadium, sodass der Fonds im kommenden Jahr operativ tätig werden kann.

Die Erfolge und Unterstützung der österreichischen Filmschaffenden genießen in der ÖVP – im Gegensatz zu anderen Parteien in Österreich – besonderen Stellenwert. Gerade in den vergangenen Jahren hat die Volkspartei auf diesem Sektor viel Positives bewirkt: die Novelle des Filmförderungsgesetzes 2004, die Einführung des RTR-Filmförderungsfonds und die sukzessive Erhöhung des ÖFI. Nun tritt sie klar für die gesetzliche Verankerung des Film/Fernsehabkommens im ORF-Gesetz und die Etablierung des Österreichischen Filmförderungsfonds ein. Die jüngsten Versuche des ORF die Filmwirtschaft für eine Gebührenrefundierung seitens des Bundes vor den Karren zu spannen, ist eine klare Absage zu erteilen. Das Ausspielen verschiedener Interessensgruppen kann nicht im Interesse der österreichischen Gesellschaft sein.

Es liegt daher einmal mehr am ORF-Management – und nicht an der Filmwirtschaft – die Weichen für die Zukunft zu stellen: die Förderung der heimischen Kreativen ist eindeutig integraler Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Einsparungen oder das Aufbauen von dramatischen Szenarien wie der Einstellung des Rundfunksymphonie Orchesters sind nicht der Weg den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachhaltig zu sichern und zu legitimieren. Die ÖVP hat sich klar positioniert und die Eckpunkte für eine Reform aufgezeigt. Die SPÖ täte gut daran, sich mit den Zukunftsfragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinanderzusetzen.

EU beendet Verfahren gegen ORF

Mehr Auflagen und Kontrollen

Die EU-Kommission schließt das Wettbewerbsverfahren zu ORF ab. "Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter ORF nach entsprechenden Zusicherungen Österreichs nunmehr mit den EU‑Beihilfevorschriften im Einklang steht.", heißt es seitens der Kommission.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes: "Ich bin davon überzeugt, dass mit den von Österreich angebotenen Zusicherungen einerseits die notwendigen Voraussetzungen für einen hochwertigen öffentlich-rechtlicher Rundfunk geschaffen und andererseits gerechte Ausgangsbedingungen in diesem Sektor aufrechterhalten werden." Gleichzeitig muss sich die Gebühren-Finanzierung des ORF aber „auf das zur Erfüllung seiner öffentlich rechtlichen Aufgaben erforderliche Maß beschränken", die kommerziellen Tätigkeiten müssten "strikt" von dessen öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten getrennt werden, erklärte die Kommission am Mittwoch.

Neue Medienaufsicht-Behörde
"Der öffentlich-rechtliche Auftrag wird dadurch präzisiert, dass zusätzliche Kriterien für die Erbringung neuer Mediendienste eingeführt werden. Österreich wird eine neue Medienaufsicht einrichten, die überwachen wird, inwieweit der ORF den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt. Wenn der ORF neue Mediendienste einführen will, muss er die entsprechenden Vorschläge der Medienaufsicht unterbreiten. Die Medienaufsicht wird daraufhin eine öffentliche Konsultation durchführen, um den Mehrwert dieser Dienste für die österreichische Gesellschaft sowie deren Auswirkungen auf den Markt zu prüfen. Dabei haben die Bürger und andere Marktteilnehmer Gelegenheit, zu den vom ORF geplanten neuen Medienangeboten Stellung zu nehmen", heißt es in einer Aussendung am Mittwoch.

Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags
Österreich hat nun zwölf Monate Zeit, die Zusicherungen umzusetzen. Weiters erhält der ORF Vorgaben zu Sportrechten und -programmen, zu neuen Spartenprogrammen sowie zu neuen Online-Diensten. Kommission: "Die neue Medienaufsicht wird nicht nur überprüfen, inwieweit der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, sondern auch dafür Sorge tragen, dass der ORF für die Erbringung seiner öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten keinen überhöhten finanziellen Ausgleich erhält. Der ORF wird dazu verpflichtet, nicht genutzte Sportrechte Dritten in Sublizenzierung anzubieten. Außerdem wird sich der Kanal ORF Sport Plus auf Sportarten konzentrieren, denen in der österreichischen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt.
Bei den neuen Spartenprogrammen für Information und Kultur werde im Rahmen einer Vorabprüfung untersucht, "welchen Mehrwert sie haben und wie sich möglicherweise auf den Markt auswirken werden". Die Programmgestaltung der bestehenden Fernsehkanäle ORF1 und ORF2 werde weiters Gegenstand einer laufenden internen Qualitätskontrolle sein. "Außerdem können bei der neuen Medienaufsicht Beschwerden eingereicht werden", so die Kommission.
Grünes Licht gab es für die geplante "TVthek": Öffentlich-rechtlich relevante Sendungen dürfen künftig sieben Tage lang online abrufbar sein. Hierfür braucht es keine Vorabprüfung, allerdings ist dann auch keine Online-Werbung erlaubt. Ansonsten muss sich der ORF im Onlinebereich auf öffentlich-rechtliche Angebote beschränken und darf den Onlineportalen von heimischen Zeitungen keine Konkurrenz machen. Es gibt außerdem eine Ausschlussliste, mit der etwa das Angebot von Klingeltönen, Glücksspielen, Partnerbörsen, Preisvergleichen etc. verboten wird.

Keine Einwände gegen Gebührenfinanzierung
Am Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Senders hatte die EU grundsätzlich nichts zu kritisieren. Laut der Einigung muss das Programmentgelt künftig alle fünf Jahre neu festgesetzt werden. Die Höhe wird wie bisher ORF-intern vom Generaldirektor vorgeschlagen und vom Stiftungsrat beschlossen. Neu ist eine Prüfung der Gebührenhöhe durch die Regulierungsbehörde. Neu ist auch, dass der ORF innerhalb von zwei Finanzierungsperioden, also maximal zehn Jahren, Verluste gegen Gewinne gegenrechnen darf.

(Zitiert: Der Standard)

Ö-Film-Erfolg: Über eine Million Zuschauer sahen 2009 heimische Filme im Kino

Verankerung des Film/Fernsehabkommens im neuen ORF-Gesetz soll den Erfolg prolongieren

Der österreichische Film hat im eigenen Land erstmals mehr als eine Million Kinobesucher im Jahr erreicht. Bereits Ende Oktober wurde die magische Grenze "bei weitem überschritten", teilte das Österreichische Filminstitut (ÖFI) am Mittwoch mit, obwohl heuer noch weitere Kinostarts anstehen. "Für uns ist das ein fantastischer Erfolg", so ÖFI-Direktor Roland Teichmann. Besonders erfreulich sei, so Teichmann, dass diese Marke nicht nur durch einen starken Film, sondern durch eine breite Vielfalt erreicht worden sei. Zu den erfolgreichsten österreichischen Filmen 2009 gehören die Filmfortsetzung der Mundl-Geschichten "Echte Wiener - Die Sackbauer Saga" mit mehr als 370.000 Besuchern seit Kinostart und die Wolf Haas-Verfilmung "Der Knochenmann" mit mehr als 260.000 Besuchern. Für Stefan Ruzowitzkys Kinderfilm "Hexe Lilli" wurden mehr als 176.000 Kinokarten verkauft.
Diese Vielfalt sei jedoch in Gefahr, heißt es in der Aussendung weiter, da der ORF das sogenannte Film/Fernseh-Abkommen zur Kinofilmförderung auslaufen lassen wolle. "Ich möchte noch einmal betonen, wie entscheidend ein klares Bekenntnis des ORF zum österreichischen Kinofilm ist", fordert Teichmann. Das Abkommen müsse daher - entsprechend der Forderung der Österreichischen Filmwirtschaft - dringend gesetzlich verankert und mit zehn Millionen Euro jährlich wertgesichert fixiert werden.