Aktuelle Neuigkeiten zu den Forderungen
EU beendet Verfahren gegen ORF
Mehr Auflagen und Kontrollen
Die EU-Kommission schließt das Wettbewerbsverfahren zu ORF ab. "Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter ORF nach entsprechenden Zusicherungen Österreichs nunmehr mit den EU‑Beihilfevorschriften im Einklang steht.", heißt es seitens der Kommission.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes: "Ich bin davon überzeugt, dass mit den von Österreich angebotenen Zusicherungen einerseits die notwendigen Voraussetzungen für einen hochwertigen öffentlich-rechtlicher Rundfunk geschaffen und andererseits gerechte Ausgangsbedingungen in diesem Sektor aufrechterhalten werden." Gleichzeitig muss sich die Gebühren-Finanzierung des ORF aber „auf das zur Erfüllung seiner öffentlich rechtlichen Aufgaben erforderliche Maß beschränken", die kommerziellen Tätigkeiten müssten "strikt" von dessen öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten getrennt werden, erklärte die Kommission am Mittwoch.
Neue Medienaufsicht-Behörde
"Der öffentlich-rechtliche Auftrag wird dadurch präzisiert, dass zusätzliche Kriterien für die Erbringung neuer Mediendienste eingeführt werden. Österreich wird eine neue Medienaufsicht einrichten, die überwachen wird, inwieweit der ORF den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt. Wenn der ORF neue Mediendienste einführen will, muss er die entsprechenden Vorschläge der Medienaufsicht unterbreiten. Die Medienaufsicht wird daraufhin eine öffentliche Konsultation durchführen, um den Mehrwert dieser Dienste für die österreichische Gesellschaft sowie deren Auswirkungen auf den Markt zu prüfen. Dabei haben die Bürger und andere Marktteilnehmer Gelegenheit, zu den vom ORF geplanten neuen Medienangeboten Stellung zu nehmen", heißt es in einer Aussendung am Mittwoch.
Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags
Österreich hat nun zwölf Monate Zeit, die Zusicherungen umzusetzen. Weiters erhält der ORF Vorgaben zu Sportrechten und -programmen, zu neuen Spartenprogrammen sowie zu neuen Online-Diensten. Kommission: "Die neue Medienaufsicht wird nicht nur überprüfen, inwieweit der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, sondern auch dafür Sorge tragen, dass der ORF für die Erbringung seiner öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten keinen überhöhten finanziellen Ausgleich erhält. Der ORF wird dazu verpflichtet, nicht genutzte Sportrechte Dritten in Sublizenzierung anzubieten. Außerdem wird sich der Kanal ORF Sport Plus auf Sportarten konzentrieren, denen in der österreichischen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt.
Bei den neuen Spartenprogrammen für Information und Kultur werde im Rahmen einer Vorabprüfung untersucht, "welchen Mehrwert sie haben und wie sich möglicherweise auf den Markt auswirken werden". Die Programmgestaltung der bestehenden Fernsehkanäle ORF1 und ORF2 werde weiters Gegenstand einer laufenden internen Qualitätskontrolle sein. "Außerdem können bei der neuen Medienaufsicht Beschwerden eingereicht werden", so die Kommission.
Grünes Licht gab es für die geplante "TVthek": Öffentlich-rechtlich relevante Sendungen dürfen künftig sieben Tage lang online abrufbar sein. Hierfür braucht es keine Vorabprüfung, allerdings ist dann auch keine Online-Werbung erlaubt. Ansonsten muss sich der ORF im Onlinebereich auf öffentlich-rechtliche Angebote beschränken und darf den Onlineportalen von heimischen Zeitungen keine Konkurrenz machen. Es gibt außerdem eine Ausschlussliste, mit der etwa das Angebot von Klingeltönen, Glücksspielen, Partnerbörsen, Preisvergleichen etc. verboten wird.
Keine Einwände gegen Gebührenfinanzierung
Am Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Senders hatte die EU grundsätzlich nichts zu kritisieren. Laut der Einigung muss das Programmentgelt künftig alle fünf Jahre neu festgesetzt werden. Die Höhe wird wie bisher ORF-intern vom Generaldirektor vorgeschlagen und vom Stiftungsrat beschlossen. Neu ist eine Prüfung der Gebührenhöhe durch die Regulierungsbehörde. Neu ist auch, dass der ORF innerhalb von zwei Finanzierungsperioden, also maximal zehn Jahren, Verluste gegen Gewinne gegenrechnen darf.
(Zitiert: Der Standard)
Die EU-Kommission schließt das Wettbewerbsverfahren zu ORF ab. "Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter ORF nach entsprechenden Zusicherungen Österreichs nunmehr mit den EU‑Beihilfevorschriften im Einklang steht.", heißt es seitens der Kommission.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes: "Ich bin davon überzeugt, dass mit den von Österreich angebotenen Zusicherungen einerseits die notwendigen Voraussetzungen für einen hochwertigen öffentlich-rechtlicher Rundfunk geschaffen und andererseits gerechte Ausgangsbedingungen in diesem Sektor aufrechterhalten werden." Gleichzeitig muss sich die Gebühren-Finanzierung des ORF aber „auf das zur Erfüllung seiner öffentlich rechtlichen Aufgaben erforderliche Maß beschränken", die kommerziellen Tätigkeiten müssten "strikt" von dessen öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten getrennt werden, erklärte die Kommission am Mittwoch.
Neue Medienaufsicht-Behörde
"Der öffentlich-rechtliche Auftrag wird dadurch präzisiert, dass zusätzliche Kriterien für die Erbringung neuer Mediendienste eingeführt werden. Österreich wird eine neue Medienaufsicht einrichten, die überwachen wird, inwieweit der ORF den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt. Wenn der ORF neue Mediendienste einführen will, muss er die entsprechenden Vorschläge der Medienaufsicht unterbreiten. Die Medienaufsicht wird daraufhin eine öffentliche Konsultation durchführen, um den Mehrwert dieser Dienste für die österreichische Gesellschaft sowie deren Auswirkungen auf den Markt zu prüfen. Dabei haben die Bürger und andere Marktteilnehmer Gelegenheit, zu den vom ORF geplanten neuen Medienangeboten Stellung zu nehmen", heißt es in einer Aussendung am Mittwoch.
Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags
Österreich hat nun zwölf Monate Zeit, die Zusicherungen umzusetzen. Weiters erhält der ORF Vorgaben zu Sportrechten und -programmen, zu neuen Spartenprogrammen sowie zu neuen Online-Diensten. Kommission: "Die neue Medienaufsicht wird nicht nur überprüfen, inwieweit der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, sondern auch dafür Sorge tragen, dass der ORF für die Erbringung seiner öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten keinen überhöhten finanziellen Ausgleich erhält. Der ORF wird dazu verpflichtet, nicht genutzte Sportrechte Dritten in Sublizenzierung anzubieten. Außerdem wird sich der Kanal ORF Sport Plus auf Sportarten konzentrieren, denen in der österreichischen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt.
Bei den neuen Spartenprogrammen für Information und Kultur werde im Rahmen einer Vorabprüfung untersucht, "welchen Mehrwert sie haben und wie sich möglicherweise auf den Markt auswirken werden". Die Programmgestaltung der bestehenden Fernsehkanäle ORF1 und ORF2 werde weiters Gegenstand einer laufenden internen Qualitätskontrolle sein. "Außerdem können bei der neuen Medienaufsicht Beschwerden eingereicht werden", so die Kommission.
Grünes Licht gab es für die geplante "TVthek": Öffentlich-rechtlich relevante Sendungen dürfen künftig sieben Tage lang online abrufbar sein. Hierfür braucht es keine Vorabprüfung, allerdings ist dann auch keine Online-Werbung erlaubt. Ansonsten muss sich der ORF im Onlinebereich auf öffentlich-rechtliche Angebote beschränken und darf den Onlineportalen von heimischen Zeitungen keine Konkurrenz machen. Es gibt außerdem eine Ausschlussliste, mit der etwa das Angebot von Klingeltönen, Glücksspielen, Partnerbörsen, Preisvergleichen etc. verboten wird.
Keine Einwände gegen Gebührenfinanzierung
Am Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Senders hatte die EU grundsätzlich nichts zu kritisieren. Laut der Einigung muss das Programmentgelt künftig alle fünf Jahre neu festgesetzt werden. Die Höhe wird wie bisher ORF-intern vom Generaldirektor vorgeschlagen und vom Stiftungsrat beschlossen. Neu ist eine Prüfung der Gebührenhöhe durch die Regulierungsbehörde. Neu ist auch, dass der ORF innerhalb von zwei Finanzierungsperioden, also maximal zehn Jahren, Verluste gegen Gewinne gegenrechnen darf.
(Zitiert: Der Standard)
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