Aktuelle Neuigkeiten zu den Forderungen
ÖSTERREICHISCHES PROGRAMM FÜR ÖSTERREICHISCHE GEBÜHREN
Pressemitteilung: Die Gebührenrefundierung muss sich im Programm widerspiegeln: Mehr österreichische Filme im und mit dem ORF
(Wien, 9.November 2009) Der aktuelle Vorstoß der ÖVP, einer Refundierung der Gebührenbefreiung unter der Auflage zuzustimmen, dass der ORF diese Mittel ausschließlich für österreichische Programmproduktion verwendet, eröffnet die Chance, dass der ORF auch in der finanziell angespannten Situation seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag in den nächsten Jahren wieder (besser) erfüllt. Der Vorstoß kommt den Interessen des ORF-Publikums entgegen, da österreichische Spielfilme, Serien und Dokumentationen zu den beliebtesten Programmen zählen und der ORF nur mit einem dezidiert nationalen Programm seine exklusive, unverwechselbare Position in der Medienlandschaft halten bzw. wieder erreichen kann, statt sich durch die Sendung von ausländischen Kauf-Programmen, die in den deutschen Programmen ohnehin oft auch noch zeitgleich von allen Österreichern empfangbar sind, ad absurdum zu führen.
Die österreichischen Filmschaffenden begrüßen diesen Vorstoß, der wieder Bewegung in die festgefahrenen Positionen der Regierungsparteien bringt, halten aber weiter an ihren Forderungen fest, dass unbeschadet dessen
1. der ORF gesetzlich verpflichtet werden muss, 25% der Gebühreneinnahmen dafür zu verwenden, österreichische TV-Filme, -Serien und -Dokumentationen bei österreichischen Produzenten in Auftrag zu geben oder in Koproduktion mit der österreichischen Filmwirtschaft herzustellen
2. auch das Film/Fernseh-Abkommen – als dritte Säule der nationalen Kinofilmförderung – gesetzlich fixiert und seitens des ORF mit einem Mindestbetrag von jährlich € 10 Millionen wertgesichert dotiert werden muss (das sind nicht einmal 0,35% des ORF-Umsatzes).
Denn nur entsprechende gesetzliche Festschreibungen können auf Dauer (unabhängig von der je aktuellen Unternehmensführung und politischen Mehrheitsverhältnissen) garantieren, dass der ORF nicht nur zusätzliche Mittel zweckgebunden verwendet, sondern auch in seinem regulären Budget die nötigen Mittel bereitstellt, um
- die Aufrechterhaltung und Optimierung der öffentlich-rechtlichen Programmqualität sowohl im Informationsbereich (Bildung und Zeitgeschehen; Magazine und Servicesendungen; Kultur; Religion) als auch im Unterhaltungsbereich (Fernsehfilm; Film und Serien) gewährleisten zu können, sowie
- die Fortsetzung der jüngsten Erfolge des österreichischen Kinofilms zu ermöglichen.
Da die derzeitigen Restrukturierungsmaßnahmen des ORF (noch) nicht ausreichen, um die zur Erfüllung der Forderungen notwenigen Mittel allein aus dem regulären Budget zu bestreiten und weiter sinkende Werbeeinnahmen Restrukturierungseffekte zunichte zu machen drohen, fordern die österreichische Filmwirtschaft und die österreichischen Filmschaffenden die Bundesregierung auf, die zweckgebundene Gebührenrefundierung – wie in dem von der österreichischen Filmwirtschaft vorgeschlagenen Finanzierungsmodell - im vollen Ausmaß und ohne zeitliche Beschränkung zu beschließen und die Zweckwidmung in der Novelle des ORF-Gesetzes festzuschreiben.
Es ist Aufgabe der Österreichischen Bundesregierung, dem ORF jene strategische Rahmenbedingungen zu setzen, die Natur, Sinn und Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einem dezidierten Programmauftrag klarlegen, der ein leidenschaftliches Bekenntnis zu einem österreichischen Programm enthält, zu zeitgemäßen fiktionalen, aktuellen informationsjournalistischen sowie zu relevanten dokumentarischen Inhalten.
Erst unter diesen Rahmenbedingungen kann das operative Management eines öffentlich-rechtlichen Senders – jenseits rein marktwirtschaftlicher Orientierung - erfolgreich und effizient sein.
Nicht zuletzt fließen die durch die Gebührenrefundierung zweckgebunden für die österreichische Filmproduktion eingesetzten Steuermittel (durch die erhöhte nationale Wertschöpfung und die Generierung ausländischer Koproduktionsgelder) – anders als beim derzeit massiven Einkauf internationaler Produktionen - wieder als Steuereinnahmen zurück. Mit österreichischen Gebührengeldern auch eine österreichische Wertschöpfung zu erreichen muss ein politisches Ziel sein!
Es ist eine Frage des politischen Willens, ob „unser“ ORF eine Medienkolonie wird oder seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, ob ORF auch in Zukunft für österreichisches Fernsehen steht oder als Kürzel für „Ohne Regionales Film- und Fernsehschaffen“.
(Wien, 9.November 2009) Der aktuelle Vorstoß der ÖVP, einer Refundierung der Gebührenbefreiung unter der Auflage zuzustimmen, dass der ORF diese Mittel ausschließlich für österreichische Programmproduktion verwendet, eröffnet die Chance, dass der ORF auch in der finanziell angespannten Situation seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag in den nächsten Jahren wieder (besser) erfüllt. Der Vorstoß kommt den Interessen des ORF-Publikums entgegen, da österreichische Spielfilme, Serien und Dokumentationen zu den beliebtesten Programmen zählen und der ORF nur mit einem dezidiert nationalen Programm seine exklusive, unverwechselbare Position in der Medienlandschaft halten bzw. wieder erreichen kann, statt sich durch die Sendung von ausländischen Kauf-Programmen, die in den deutschen Programmen ohnehin oft auch noch zeitgleich von allen Österreichern empfangbar sind, ad absurdum zu führen.
Die österreichischen Filmschaffenden begrüßen diesen Vorstoß, der wieder Bewegung in die festgefahrenen Positionen der Regierungsparteien bringt, halten aber weiter an ihren Forderungen fest, dass unbeschadet dessen
1. der ORF gesetzlich verpflichtet werden muss, 25% der Gebühreneinnahmen dafür zu verwenden, österreichische TV-Filme, -Serien und -Dokumentationen bei österreichischen Produzenten in Auftrag zu geben oder in Koproduktion mit der österreichischen Filmwirtschaft herzustellen
2. auch das Film/Fernseh-Abkommen – als dritte Säule der nationalen Kinofilmförderung – gesetzlich fixiert und seitens des ORF mit einem Mindestbetrag von jährlich € 10 Millionen wertgesichert dotiert werden muss (das sind nicht einmal 0,35% des ORF-Umsatzes).
Denn nur entsprechende gesetzliche Festschreibungen können auf Dauer (unabhängig von der je aktuellen Unternehmensführung und politischen Mehrheitsverhältnissen) garantieren, dass der ORF nicht nur zusätzliche Mittel zweckgebunden verwendet, sondern auch in seinem regulären Budget die nötigen Mittel bereitstellt, um
- die Aufrechterhaltung und Optimierung der öffentlich-rechtlichen Programmqualität sowohl im Informationsbereich (Bildung und Zeitgeschehen; Magazine und Servicesendungen; Kultur; Religion) als auch im Unterhaltungsbereich (Fernsehfilm; Film und Serien) gewährleisten zu können, sowie
- die Fortsetzung der jüngsten Erfolge des österreichischen Kinofilms zu ermöglichen.
Da die derzeitigen Restrukturierungsmaßnahmen des ORF (noch) nicht ausreichen, um die zur Erfüllung der Forderungen notwenigen Mittel allein aus dem regulären Budget zu bestreiten und weiter sinkende Werbeeinnahmen Restrukturierungseffekte zunichte zu machen drohen, fordern die österreichische Filmwirtschaft und die österreichischen Filmschaffenden die Bundesregierung auf, die zweckgebundene Gebührenrefundierung – wie in dem von der österreichischen Filmwirtschaft vorgeschlagenen Finanzierungsmodell - im vollen Ausmaß und ohne zeitliche Beschränkung zu beschließen und die Zweckwidmung in der Novelle des ORF-Gesetzes festzuschreiben.
Es ist Aufgabe der Österreichischen Bundesregierung, dem ORF jene strategische Rahmenbedingungen zu setzen, die Natur, Sinn und Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einem dezidierten Programmauftrag klarlegen, der ein leidenschaftliches Bekenntnis zu einem österreichischen Programm enthält, zu zeitgemäßen fiktionalen, aktuellen informationsjournalistischen sowie zu relevanten dokumentarischen Inhalten.
Erst unter diesen Rahmenbedingungen kann das operative Management eines öffentlich-rechtlichen Senders – jenseits rein marktwirtschaftlicher Orientierung - erfolgreich und effizient sein.
Nicht zuletzt fließen die durch die Gebührenrefundierung zweckgebunden für die österreichische Filmproduktion eingesetzten Steuermittel (durch die erhöhte nationale Wertschöpfung und die Generierung ausländischer Koproduktionsgelder) – anders als beim derzeit massiven Einkauf internationaler Produktionen - wieder als Steuereinnahmen zurück. Mit österreichischen Gebührengeldern auch eine österreichische Wertschöpfung zu erreichen muss ein politisches Ziel sein!
Es ist eine Frage des politischen Willens, ob „unser“ ORF eine Medienkolonie wird oder seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, ob ORF auch in Zukunft für österreichisches Fernsehen steht oder als Kürzel für „Ohne Regionales Film- und Fernsehschaffen“.
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